Vor Ihrem Aufenthalt

Vor Ihrem Aufenthalt

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rehabilitation bei uns beantragen, welche Kosten auf Sie zukommen, was Sie für Ihren Klinikaufenthalt mitbringen sollten und wie Sie uns kontaktieren können.

So beantragen Sie Ihren Klinikaufenthalt bei uns

Eine Behandlung bei uns steht grundsätzlich allen gesetzlich und privat Krankenversicherten sowie Selbstzahlern offen. Unsere Klinik wird vornehmlich durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) belegt. Sie kommen zu uns, wenn Sie ein medizinisches Heilverfahren bei Ihrem zuständigen Kostenträger beantragen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, schickt Ihr behandelnder Arzt den Antrag an den zuständigen Kostenträger. Dieser berücksichtigt Ihre Wunschklinik, wenn Sie diese beim Antrag angegeben haben (siehe „Wunsch- und Wahlrecht“).

Wunsch- und Wahlrecht

Nach Paragraf 8 Sozialgesetzbuch IX (SGB 9) dürfen Sie Ihre Rehaklinik selbst auswählen. Die Klinik muss lediglich zertifiziert sein und Ihrer Wahl dürfen keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Gehen Sie beim Antrag wie folgt vor:

  • Vermerken Sie Ihre Wunschklinik an geeigneter Stelle in Ihrem Reha-Antrag, beispielsweise mit der Formulierung: „Hiermit mache ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die MEDICLIN Klinik am Vogelsang in Donaueschingen.“
  • Alternativ können Sie auch ein ergänzendes Formular beilegen, das Sie hier herunterladen können.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Ihr Recht auf Reha

Als Sozialversicherungspflichtiger haben Sie nach Paragraf 4 Sozialgesetzbuch I (SGB 1) ein Recht auf Reha-Maßnahmen, wenn diese

  • dem Schutz,
  • der Erhaltung,
  • der Besserung und
  • Wiedererstellung

Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit dienen. Ihr Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation.

Bescheid und Widerspruch

Lehnt der Kostenträger Ihren Reha-Antrag nach sozialmedizinischer und versicherungsrechtlicher Prüfung ab, haben Sie vier Wochen Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Sie haben außerdem das Recht, eine vom Kostenträger vorgeschlagene Einrichtung abzulehnen und von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. In diesem Fall muss der Einwand ebenfalls schriftlich erfolgen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Reha-Antrag

Wer kann mir bei der Antragstellung helfen?

Hilfe erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer örtlichen Servicestelle für Rehabilitation. Einen Überblick über Beratungsangebote erhalten Sie außerdem auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

Kann ich mir meine Wunsch-Reha aussuchen?

Ja, Sie können sich Ihre Reha-Einrichtung selbst aussuchen. Vermerken Sie das auf Ihrem Antrag oder legen Sie ein Formular bei.

Wie oft kann ich eine Reha bekommen?

Sie haben alle vier Jahre (und in dringenden Fällen auch öfter) Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass Sie erwerbsfähig, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind.

Woher bekomme ich Anträge für eine Reha?

Ihren Reha-Antrag erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder hier online zum Download als PDF-Dokument.

Wer übernimmt die Kosten für die Begleitperson?

Die Kosten, wenn mein Partner oder Kind eine Begleitung bei ihrer Rehabilitation benötigen, werden vom Kostenträger übernommen, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist.

Kann ich eine Reha-Klinik wählen, die weit von meinem Wohnort entfernt liegt?

Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung, sodass Ihre Reha auch in einem anderen Bundesland möglich ist.

Medizinische Heilverfahren

Medizinische Heilverfahren (auch medizinische Rehabilitationen oder Kuren genannt) dienen Ihrer Gesunderhaltung und Genesung. Nach einem ärztlichen Plan werden überwiegend und wiederholt natürliche Heilmittel verwendet. Die Behandlungen können ambulant oder stationär erfolgen.

Ziele von medizinischen Heilverfahren:

  • Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezuständen, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
  • Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu permanenten Erkrankungen führen können
  • Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind für gesetzlich Krankenversicherte in den Paragrafen 40 und 41 des Sozialgesetzbuches V (SGB 5) geregelt. Im Sozialgesetzbuch IV (SGB 4) finden sich die gesetzlichen Grundlagen für Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit.

Aufnahme

Wir helfen Ihnen gerne schon vor Ihrer Aufnahme bei der Organisation Ihres Aufenthaltes, zum Beispiel bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Auch Fragen zu Anreise, Aufnahmezeitpunkt, Zimmer, Begleitperson, Zuzahlungen und mehr beantworten wir Ihnen gerne.

Unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme freuen sich über Ihren Anruf unter der Telefonnummer:  +49 771 851 519.

Kofferpackliste: Was Sie für Ihren Klinikaufenthalt mitbringen sollten

Diese Liste soll Ihnen Anregungen und Hilfe beim Kofferpacken geben. Es ist gut möglich, dass Sie nicht alle aufgeführten Dinge benötigen (zum Beispiel keine Winterkleidung im Sommer).

Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • elektronische Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arztberichte
  • Röntgenbilder
  • verordnete Medikamente
  • Allergiepass (wenn vorhanden)
  • Bescheid über Grad der Behinderung (wenn vorhanden)

Bekleidung

  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Strümpfe/Socken
  • bequeme Oberkleidung
  • Regenkleidung/Regenschirm
  • Wanderbekleidung
  • gute Straßenkleidung
  • Schal, Mütze, Handschuhe

Sport- und Badekleidung

  • Gymnastik- oder Trainingsanzug
  • Badebekleidung
  • Bademantel
  • Badetuch

Haben Sie Fragen zur Kofferpackliste? Wir beraten Sie gerne. Die Liste zum Download finden Sie hier:

Schuhe

  • Straßenschuhe
  • festes Schuhwerk
  • Wanderschuhe
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe
  • Hausschuhe

Sonstiges

  • persönliche Hygieneartikel
  • Haartrockner
  • Taschentücher
  • Ersatzbadetuch (Handtücher werden gestellt)
  • Lesestoff
  • Nähzeug
  • Isolierkanne
  • Kaffeebecher
  • Uhr/Wecker

Elektronische Geräte sind mit Ausnahme von

  • Rasierapparat
  • Haartrockner
  • kleines Radio
  • Notebook

nicht gestattet.

Zuzahlungen

Die Kosten für eine Rehabilitation werden für Sozialversicherungspflichtige von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie jedoch für fast alle Reha-Maßnahmen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten.

Auf wie viele Behandlungstage die Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art der Leistung, von der Dauer der Leistung, vom Kostenträger und von anderen bereits im Kalenderjahr der Rehabilitation geleisteten Zuzahlungen ab.

  • Die Zuzahlungen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Regel unbegrenzt, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist. Nur wenn die ambulante Rehabilitationsmaßnahme aus medizinischen Gründen länger als 42 Behandlungstage oder die stationäre Rehabilitationsmaßnahme länger als sechs Wochen dauert, wird die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt.
  • Die Zuzahlungen für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eines Rentenversicherungsträgers sind auf höchstens 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Im laufenden Jahr bereits geleistete Zuzahlungen werden angerechnet. Der Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung kann beim jeweiligen Kostenträger gestellt werden.

Begleitpersonen

Begleitpersonen können an Wochenenden und therapiefreien Tagen aufgenommen werden. Folgende Unterbringungsmöglichkeiten bestehen:

  • zusätzliches Bett im Patientenzimmer: 62,50 € pro Nacht zuzüglich 1,50 € Kurtaxe
  • zusätzliches Bett im Patientenzimmer für ein Kind (bis 12 Jahre): 25,00 € pro Nacht zuzüglich 1,50 € Kurtaxe 
  • Unterbringung im Einzelzimmer: 85,50 € pro Nacht zuzüglich 1,50 € Kurtaxe

jeweils inklusive Vollpension (Frühstück, Mittag- und Abendessen), zuzüglich Kurtaxe. Begleitpersonen können selbstverständlich unsere Klinikeinrichtungen nutzen und an allen kostenfreien Veranstaltungen im Haus teilnehmen.

Reha mit Hund

Auch Vierbeiner sind in unserer Klinik willkommen. Bringen Sie Ihren Hund mit zur Reha und werden Sie wieder fit, ohne sich um das Wohlergehen Ihres Tieres sorgen zu müssen.

Voraussetzungen und Versorgung:

Die Mitnahme von Hunden zur Reha ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung, ob ihr Hund die Voraussetzungen bzgl. der Hundegröße, der zugelassenen Hunderassen und der gesundheitlichen Anforderungen erfüllt.

Während Ihres Reha-Aufenthaltes sind Sie für die Versorgung Ihres Hundes verantwortlich. Futter, Spielzeuge, Hygieneprodukte und weiteres Zubehör müssen Frauchen und Herrchen selbst mitbringen.

Welche Voraussetzungen für einen Reha-Aufenthalt mit Hund erfüllt sein müssen, was Sie für Ihren Hund mitbringen müssen und weitere Informationen finden Sie hier.

Kosten:

Die Kostenpauschale für Begleithunde beträgt 10 Euro pro Tag.

Kontakt:

Bei Rückfragen oder für die Anmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich bitte an unsere Patientenverwaltung unter +49 771 851 519 oder patientenverwaltung.vogelsang@mediclin.de.

Weitere Infos zur Reha mit Hund finden Sie in unserer Pressemitteilung.

Wie Sie uns kontaktieren können

Özge Poyraz

Özge Poyraz

Patientenverwaltung

MEDICLIN Klinik am Vogelsang