Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rehabilitation bei uns beantragen, welche Kosten auf Sie zukommen, was Sie für Ihren Klinikaufenthalt mitbringen sollten und wie Sie uns kontaktieren können.
Eine Behandlung bei uns steht grundsätzlich allen gesetzlich und privat Krankenversicherten sowie Selbstzahlern offen. Unsere Klinik wird vornehmlich durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) belegt. Sie kommen zu uns, wenn Sie ein medizinisches Heilverfahren bei Ihrem zuständigen Kostenträger beantragen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, schickt Ihr behandelnder Arzt den Antrag an den zuständigen Kostenträger. Dieser berücksichtigt Ihre Wunschklinik, wenn Sie diese beim Antrag angegeben haben (siehe „Wunsch- und Wahlrecht“).
Nach Paragraf 8 Sozialgesetzbuch IX (SGB 9) dürfen Sie Ihre Rehaklinik selbst auswählen. Die Klinik muss lediglich zertifiziert sein und Ihrer Wahl dürfen keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Als Sozialversicherungspflichtiger haben Sie nach Paragraf 4 Sozialgesetzbuch I (SGB 1) ein Recht auf Reha-Maßnahmen, wenn diese
Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit dienen. Ihr Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation.
Lehnt der Kostenträger Ihren Reha-Antrag nach sozialmedizinischer und versicherungsrechtlicher Prüfung ab, haben Sie vier Wochen Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Sie haben außerdem das Recht, eine vom Kostenträger vorgeschlagene Einrichtung abzulehnen und von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. In diesem Fall muss der Einwand ebenfalls schriftlich erfolgen.
Hilfe erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer örtlichen Servicestelle für Rehabilitation. Einen Überblick über Beratungsangebote erhalten Sie außerdem auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Ja, Sie können sich Ihre Reha-Einrichtung selbst aussuchen. Vermerken Sie das auf Ihrem Antrag oder legen Sie ein Formular bei.
Sie haben alle vier Jahre (und in dringenden Fällen auch öfter) Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass Sie erwerbsfähig, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind.
Ihren Reha-Antrag erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder hier online zum Download als PDF-Dokument.
Die Kosten, wenn mein Partner oder Kind eine Begleitung bei ihrer Rehabilitation benötigen, werden vom Kostenträger übernommen, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist.
Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung, sodass Ihre Reha auch in einem anderen Bundesland möglich ist.
Medizinische Heilverfahren (auch medizinische Rehabilitationen oder Kuren genannt) dienen Ihrer Gesunderhaltung und Genesung. Nach einem ärztlichen Plan werden überwiegend und wiederholt natürliche Heilmittel verwendet. Die Behandlungen können ambulant oder stationär erfolgen.
Ziele von medizinischen Heilverfahren:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind für gesetzlich Krankenversicherte in den Paragrafen 40 und 41 des Sozialgesetzbuches V (SGB 5) geregelt. Im Sozialgesetzbuch IV (SGB 4) finden sich die gesetzlichen Grundlagen für Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit.
Wir helfen Ihnen gerne schon vor Ihrer Aufnahme bei der Organisation Ihres Aufenthaltes, zum Beispiel bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Auch Fragen zu Anreise, Aufnahmezeitpunkt, Zimmer, Begleitperson, Zuzahlungen und mehr beantworten wir Ihnen gerne.
Unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme freuen sich über Ihren Anruf unter der Telefonnummer: +49 771 851 519.
Diese Liste soll Ihnen Anregungen und Hilfe beim Kofferpacken geben. Es ist gut möglich, dass Sie nicht alle aufgeführten Dinge benötigen (zum Beispiel keine Winterkleidung im Sommer).
Persönliche Unterlagen
Bekleidung
Sport- und Badekleidung
Haben Sie Fragen zur Kofferpackliste? Wir beraten Sie gerne. Die Liste zum Download finden Sie hier:
Schuhe
Sonstiges
Elektronische Geräte sind mit Ausnahme von
nicht gestattet.
Die Kosten für eine Rehabilitation werden für Sozialversicherungspflichtige von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie jedoch für fast alle Reha-Maßnahmen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten.
Auf wie viele Behandlungstage die Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art der Leistung, von der Dauer der Leistung, vom Kostenträger und von anderen bereits im Kalenderjahr der Rehabilitation geleisteten Zuzahlungen ab.
Im laufenden Jahr bereits geleistete Zuzahlungen werden angerechnet. Der Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung kann beim jeweiligen Kostenträger gestellt werden.
Begleitpersonen können an Wochenenden und therapiefreien Tagen aufgenommen werden. Folgende Unterbringungsmöglichkeiten bestehen:
jeweils inklusive Vollpension (Frühstück, Mittag- und Abendessen), zuzüglich Kurtaxe. Begleitpersonen können selbstverständlich unsere Klinikeinrichtungen nutzen und an allen kostenfreien Veranstaltungen im Haus teilnehmen.
Auch Vierbeiner sind in unserer Klinik willkommen. Bringen Sie Ihren Hund mit zur Reha und werden Sie wieder fit, ohne sich um das Wohlergehen Ihres Tieres sorgen zu müssen.
Voraussetzungen und Versorgung:
Die Mitnahme von Hunden zur Reha ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung, ob ihr Hund die Voraussetzungen bzgl. der Hundegröße, der zugelassenen Hunderassen und der gesundheitlichen Anforderungen erfüllt.
Während Ihres Reha-Aufenthaltes sind Sie für die Versorgung Ihres Hundes verantwortlich. Futter, Spielzeuge, Hygieneprodukte und weiteres Zubehör müssen Frauchen und Herrchen selbst mitbringen.
Welche Voraussetzungen für einen Reha-Aufenthalt mit Hund erfüllt sein müssen, was Sie für Ihren Hund mitbringen müssen und weitere Informationen finden Sie hier.
Kosten:
Die Kostenpauschale für Begleithunde beträgt 10 Euro pro Tag.
Kontakt:
Bei Rückfragen oder für die Anmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich bitte an unsere Patientenverwaltung unter +49 771 851 519 oder patientenverwaltung.vogelsang@mediclin.de.
Weitere Infos zur Reha mit Hund finden Sie in unserer Pressemitteilung.